Für Espenau das Beste
Gemeindevertretersitzung im November 2012
Der öffentliche Personennahverkehr ist wichtig und soll möglichst auch optimiert werden. Dies wird in Zukunft Geld kosten. Über diese Finanzierungszusage zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 bis zum Dezember 2021 sollten die Gemeindevertreter u. a. in der Novembersitzung abstimmen. Für uns ergaben sich viele Fragen zum vorgelegten Beschlussvorschlag. Weiter stand unser Antrag "Lärmschutzverordnung im Bereich der Gemeinde Espenau" auf der Tagesordnung.
Fragen über Fragen
Bereits im Haupt- und Finanzausschuss konnten unsere Fragen nicht oder nur oberflächlich beantwortet werden. 25.000 € pro Jahr soll in Zukunft das Leistungsangebot kosten. Davon sind nach Aussage des Bürgermeisters 15.000 € der sogenannte Finanzierungsmindestanteil, den alle Gemeinden zahlen müssen. Schriftlich gibt es darüber aber nichts. Die Bürgermeister wurden in der Bürgermeisterversammlung über den zu leistenden Finanzierungsmindestanteil informiert.
Verbesserte Leistung
Für die verbesserte Leistung in Espenau - Schnellbus vom Schäferberg nach Kassel im 1 bis 2-Stunden-Takt und die Anbindung des Ortsteils Hohenkirchen am Morgen und am Abend an die Linie 1 der Tram - werden weitere 10.000 € pro Jahr fällig. Dazu kommt die jährliche Preisanpassung, die aber als Preisgleitklausel angegeben sein muss. Eine Preisanpassung kann willkürlich erfolgen. Ein Vertrag mit einer Preisgleitklausel, so wurde uns versichert, sorgt dafür, dass nur nachgewiesene Steigerungen umgelegt werden können (z. B. Benzinpreiserhöhungen, Tariferhöhungen o. ä.).
Vertrag wird vorgelegt
Es wurde auch zugesichert, dass der endgültige Vertrag der Gemeindevertretung vorgelegt wird, zumindest zur Kenntnis, denn mit der Finanzierungszusage haben wir schon festgelegt, in den nächsten acht Jahren mindestens 25.000 € jährlich zu zahlen.
Bisher keine Kosten
Wir zahlen also in Zukunft für Leistungen, die wir schon mal hatten und für die bis dahin keine Kosten angefallen sind. Ist dies unsere "Benutzungspauschale" für die Vellmarer Straßenbahn? Wird dies ein Fass ohne Boden wenn der Finanzierungsmindestanteil weiter erhöht wird? Nichts desto trotz, wir haben zugestimmt, denn auch wir sehen den Bedarf in Hohenkirchen und Schäferberg. Dabei bleibt die Frage im Raum, was wäre, wenn wir nichts zahlen? Wird Espenau dann vom NVV komplett umfahren?
HNA 15.11.2012 Bald besserer Takt in Espenau
Besonderer Lärmschutz in Espenau?
Im Vorfeld wurde unser Antrag auf Erstellung einer Lärmschutzverordnung im Bereich der Gemeinde Espenau im Haupt- und Finanzausschuss heftig diskutiert. Einerseits gibt es von vielen Seiten die berechtigte Forderung nach festen Ruhezeiten. Also Zeiten, in denen Rasenmäher usw. nicht betrieben werden dürfen, aber andererseits wurde befürchtet, dass dies nicht unbedingt mit weiteren Verordnungen zu regeln ist. Mehrheitlich lautete die Empfehlung aus dem Ausschuss, keine Lärmschutzverordnung für Espenau zu erstellen.
Großteil der Gemeindevertreter sieht keinen Bedarf
Auch in der Gemeindevertretersitzung wurde das Für und Wider diskutiert, aber mit sechs Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen wurde unserer Antrag abgelehnt.
Wie ist die Meinung der Bürgerinnen und Bürger?
Interessant wäre zu wissen, wie dies die Epenauer Bürgerinnen und Bürger sehen. Ist eine spezielle Lärmschutzverordnung, in der zum Beispiel geregelt wird, dass täglich von 13 bis 15 Uhr und/oder samstags bis 10 Uhr keine Rasenmäher, Laubbläser, Kettensägen o. ä. betrieben werden dürfen erforderlich? Oder ist es so wie es ist gut und Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft lassen sich individuell regeln, indem man miteinander spricht und bei Bedarf rücksichtsvoll handelt? Schreiben Sie uns, damit wir in Zukunft bürgernahe Anträge einbringen können.